Artikel zum Thema "Leben"

13.03.2025

Gleich, ungleich, gerecht?

„Wissen Sie, mein Sohn hat so einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn“, sagte einmal die Mutter eines strafmündigen Minderjährigen zu mir...

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Dieser Junge hatte einen Mitschüler furchtbar verprügelt, weil dieser ihn vor seinen Mitschülern lächerlich gemacht hatte. Ist das Gerechtigkeit oder nicht doch eher Rache? Was ist überhaupt Gerechtigkeit?

Gleiche Tat = gleiche Strafe?

Es gibt eine Vielzahl an gesellschaftlichen, sozialen, ethischen, moralischen, religiösen oder rechts- und sozialphilosophischen Definitionen von Gerechtigkeit. Grundsätzlich empfindet man es als gerecht, wenn Gleiches gleich und als ungerecht, wenn Gleiches ungleich behandelt wird. Wenn z. B. zwei Täter gemeinsam einen Einbruch verüben, empfindet man es als gerecht, wenn beide die gleiche Strafe erhalten und als ungerecht, wenn einer zu einer Geldstrafe und der andere zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Tatsächlich relativiert sich diese „Ungerechtigkeit durch Ungleichbehandlung“ aber, wenn sich dann herausstellt, dass der eine ein Serieneinbrecher und der andere ein Ersttäter ist. Es reicht also nicht aus, Tat mit Tat zu vergleichen. Vielmehr muss der Gerechtigkeitsbegriff mit weiteren Informationen aufgefüllt werden. Man empfindet es als gerecht, wenn eine schwere Körperverletzung schwerer bestraft wird als eine leichte. Aber ist es ungerecht, wenn Vermögensdelikte und Delikte gegen Leib und Leben fallweise den gleichen Strafrahmen haben? Die simple Formel „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich“ behandeln allein wird unserem Gerechtigkeitsempfinden nicht gerecht. Auffällig ist, dass die Frage der Gerechtigkeit (z. B. eines Urteiles) nur im Vergleich mit anderen (Urteilen, Straftaten, -tätern) gestellt wird. Und natürlich immer nur dann, wenn sich der Fragende durch die angeblich ungerechte Behandlung benachteiligt fühlt. Noch nie hat mir jemand gesagt: „Diese Strafe ist ungerecht, ein anderer hat dafür eine strengere Strafe bekommen!“

Unrecht empfinden

Jesus erzählt die Geschichte von einem Weinbauern, der am Hauptplatz seines Ortes ab 6 Uhr morgens im 3-Stunden-Takt Tagelöhner für die Arbeit in seinem Weingarten rekrutiert. Mit den ersten handelt er den üblichen Tageslohn aus, den um 9 Uhr Eingestellten verspricht er einen „angemessenen“ Lohn, mit den übrigen gibt es überhaupt keine Lohnvereinbarung. Alle arbeiten bis zum Abend. Nach getaner Arbeit werden die Arbeiter ausbezahlt: Die um 6 Uhr Engagierten erhalten den vereinbarten Lohn, alle anderen erhalten aus Großzügigkeit des Weinbauern gleich viel. Natürlich empfinden das diejenigen, die am längsten gearbeitet haben, als ungerecht, obwohl der Lohn, den sie erhalten haben, ausverhandelt und vereinbart war. Neben der Frage, ob Großzügigkeit ungerecht, zeigt diese Geschichte sehr eindringlich, dass selbst gerecht Vereinbartes als ungerecht empfunden wird, wenn man es mit Anderem vergleicht.

Justitia – das Symbol für das moderne Rechtswesen

Die römische Göttin Justitia steht für die ausgleichende Gerechtigkeit. Mit ihren drei Attributen Waage für „ausgewogen-ausgleichende zivilrechtliche Gerechtigkeit“, Schwert für „strafend-ausgleichende Gerechtigkeit“ und der Augenbinde für „Unparteilichkeit – ohne Ansehen der Person“ wird sie als Vereinigung der Gerechtigkeit durch die althergebrachte, göttliche Ordnung und der strafenden, rächenden und damit ausgleichenden Gerechtigkeit zum Symbol für das moderne Rechtswesen. Hier wird Gerechtigkeit eher als Ausgleich verstanden. Ein zivilrechtliches Ungleichgewicht z. B. zwischen Vertragspartnern soll ausgeglichen werden, der Schaden an der Öffentlichkeit durch eine Straftat soll strafrechtlich ausgeglichen werden. Gerechtigkeit wird hier also als „Wiederherstellung eines Gleichgewichtes“ verstanden.

Gerechtigkeit hat mit vergleichen zu tun

Ist es ungerecht, wenn ein „blauäugiger“ Jugendlicher erstmals in seinem Leben mit einem Arbeitgeber für eine bestimmte Arbeit einen gewissen Lohn aushandelt und ein erfahrener Jugendliche besser verhandelt und beim selben Arbeitgeber für die gleiche Arbeit mehr bezahlt bekommt? Manche mögen sagen: nein, hätte der erste eben besser verhandeln müssen. Andere sehen hier unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit sehr wohl eine Ungerechtigkeit. Um nun derartige Ungerechtigkeiten zumindest einzuschränken, hat die Gesellschaft gesetzliche Wege z. B. durch Kollektivverträge gefunden. Allerdings verschiebt sich dadurch die Frage von Gerechtigkeit/Ungerechtigkeit trotzdem dorthin, wo es Vergleichsmöglichkeiten gibt.

Objektive und subjektive Gerechtigkeit

Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit ist nicht zuletzt auch eine Frage von Korrektur. Nicht nur im Sinne des bereits erwähnten „Ausgleichs von Ungleichheiten“, sondern auch im Sinne von „Korrektur von Entscheidungen“ die als ungerecht empfunden werden. Das Rechtssystem in Österreich und Deutschland sieht vor, dass jede Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts von zumindest einer Oberinstanz überprüft werden kann. Dieses System geht davon aus, dass eine Entscheidung nicht grundsätzlich gerecht ist. Sieht die zweite Instanz Fehler oder Mängel in der Entscheidung, dann wird diese abgeändert oder neu bearbeitet. Wenn aber die Erstentscheidung bestätigt wird, ist diese als „gerecht“ anzuerkennen, auch wenn das subjektive Ungerechtigkeitsempfinden möglicherweise bestehen bleibt. Objektive und subjektive Gerechtigkeit können also durchaus divergieren.

Manchmal ist ein Vergleich die gerechteste Lösung

Diese Gedanken zum Thema „Gerechtigkeit“ sind weder vollständig noch ausschließlich. Sie sollen vielmehr aufzeigen, in welchen Lebensbereichen man mit der Frage nach Gerechtigkeit konfrontiert ist, warum diese Frage gestellt wird und ob es überhaupt möglich ist, Gerechtigkeit herzustellen. Und als praktizierender Jurist kann ich aus zahlreichen Prozessen, die mit einem Vergleich beendet wurden, nur bestätigen, dass oft ein Vergleich, von dem sich beide Parteien ungerecht behandelt fühlen, die gerechteste Lösung des Problems ist.

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Autor: Dr. Gerhard Schultschik

geb. 1957 in Wien, verheiratet, 2 erwachsene Kinder, 2 Enkelkinder, seit 1989 selbständiger Rechtsanwalt, praktizierender Christ

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